Infos zum Förderprogramm DE-Minimis

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Infos zum Förderprogramm De-Minimis

Die von uns angebotene Hard- und Software für Digitale Tachographen ist bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen förderfähig durch das Förderprogramm "De-Minimis".

Unsere Hard- und Software ist förderfähig, nutzen Sie die Angebots-Pakete!

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Hinweis:

Alle nachstehenden Angaben haben wir für Sie als verkürzte Information redaktionell zusammengestellt um die wichtigsten Punkte zum Förderprogramm De-Minimis verständlich zu machen. Trotz gewissenhafter Prüfung können wir Fehler und falsch wiedergegebene Inhalte nicht ausschließen. Die gemachten Angaben dienen daher lediglich der unverbindlichen Information und bedingen keinerlei Rechtsanspruch auf Förderfähigkeit und/oder Erteilung der Zuwendung. Quelle unserer Angaben, die zum Zeitpunkt des Erstellens dieser Seite abgefragt wurden, ist das Bundesamt für Güterverkehr. Dort können die aktuellen Informationen und Rechtsvorschriften abgefragt werden, und durch das BAG werden auch die Anträge bearbeitet und über die Förderung entschieden.

Wer ist förderberechtigt ?

Förderberechtigt sind grundsätzlich Unternehmen, die gewerblichen Güterkraftverkehr oder Werkverkehr durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sind. Schwere Nutzfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 12 Tonnen beträgt.

Die förderberechtigten Branchen stehen im Branchenverzeichnis

De-Minimis Branchen

Was ist förderfähig ?

Im Rahmen des Förderprogramms "De-Minimis" können Unternehmen des Güterkraftverkehrs, die die Voraussetzungen erfüllen, Zuschüsse zu folgenden Maßnahmearten (bis zum jeweils angegebenen Betrag) erhalten:

je Maßnahme zur Effizienzsteigerung bis 2.500 Euro
(z.B. Erwerb von Hard- und Software zum Digitalen Tachographen)

Der Förderhöchstbetrag je Unternehmen ergibt sich aus dem Fördersatz je schwerem Nutzfahrzeug (bis zu 600 Euro), multipliziert mit der Anzahl der zum 31. Oktober des der Antragstellung vorausgehenden Jahres auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen verkehrsrechtlich zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge und ist auf 33.000 € jährlich begrenzt.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für die Förderung enthält das

De-Minimis Merkblatt

Wie erfolgt die Antragstellung und welche Fristen sind zu beachten ?

Anträge auf Förderung der Sicherheit und der Umwelt aus dem „De-minimis“-Förderprogramm sind auf dem dafür vorgesehenen amtlichen Vordruck beim

Bundesamt für Güterverkehr

Postfach 190180

50498 Köln

jeweils spätestens bis zum 31. März des Jahres zu stellen, in dem mit der geförderten Maßnahme begonnen werden soll. Für das Jahr 2010 können Anträge bis zum 21.03.2010 gestellt werden.

Nachstehend finden Sie die Antrags-Vordrucke:

De-Minimis Antrag

De-Minimis Antrag Anl.1

De-Minimis Antrag Anl.2

De-Minimis Antrag Anl.3

Der Antrag auf Förderung ist vor dem Kauf der Ware einzureichen. Nach Erhalt der Eingangsbestätigung können Sie die Ware bei uns bestellen. Ware, die laut Bestell-/Liefer-/Rechnungsdatum vor dem Erhalt der Eingangsbestätigung datiert ist, ist nicht förderfähig! Wir beraten Sie aber gern auch schon vorher. Rufen Sie uns an: 0511-390604-0, Stichwort: "De-Minimis"

Wie wird der Antrag ausgefüllt ?

Diese Infos entnehmen Sie bitte der Ausfüllanleitung für den Antrag

De-Minimis Antrag Ausfüllanleitung

Wie weise ich die Anschaffung der Hard- und Software nach ?

Sie erhalten von uns mit der Ware eine Rechnung mit Ausweis der einzelnen Positionen und der Umsatzsteuer. Diesen Beleg reichen Sie zusammen mit dem ausgefüllten Verwendungsnachweis ein.

De-Minimis Verwendungsnachweis

De-Minimis Verwendungsnachweis Ausfüllanleitung

Wie bekomme ich die Fördermittel ausgezahlt ?

Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach Vorlage des Nachweises der zweckentsprechenden Verwendung der Zuwendung (Verwendungsnachweis). Spätester Termin zum Einreichen des Verwendungsnachweises ist der 31.12.2010.