Prüfstelle nach §57b StVZO

 

 

 

 

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Anlage XVIIIb zu §57b StVZO

Anlage XVIIId zu §57b StVZO

FS+KG-Anerkennungs-RiLi

57b Antrag zur Beauftragung

 

 

Die Firma Jes Christophersen Fahrtschreiberdienst e. K. ist über den anerkannten Tachographenhersteller ACTIA ermächtigt, Werkstätten nach §57b StVZO zu beauftragen.

Die Beauftragung ist für analoge und digitale Tachographen gültig.

Alle Voraussetzungen für eine 57b-Prüfstellen-Beauftragung sind gesetzlich festgelegt (Anlagen und Richtlinien zu §57b StVZO).

 

Die Beauftragung zur Prüfstelle n. §57b StVZO erfolgt auf schriftlichen Antrag.

Wir liefern die gesamte benötigte Prüf-Ausstattung und bieten Schulungen für die Fachkräfte nach §57b StVZO an.

Kontaktieren Sie uns, um Informationen zur Beauftragung als ACTIA-Prüfstelle zu erhalten und einen Beratungstermin zu vereinbaren.